Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen prosino GmbH-AGB‘s

Stand Januar 2019

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB‘s) gelten ausschließlich für alle unsere erbrachten Leistungen und Lieferungen.Angebote und Auftragsbestätigungen sowie abgeschlossenen Verträge basieren auf unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Anderweitig lautende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner bedürfen zur Anerkennung ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bzw. durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung für unwirksam erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Bedingungen davon unberührt.

Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als vereinbart, wenn sie durch prosino schriftlich bestätigt sind. Bindende Vertragsbestandteile sind nur die in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Leistungszusagen. . Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen (Post, Fax, eMail) Bestätigung.

Alle in unseren Angeboten gemachten Angaben, wie u. a. Maße, Verpackungseinheiten und Gewichte sowie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen entsprechen so weit möglich den tatsächlichen Sachverhalten. Eventuelle Abweichungen, insbesondere durch Produktions-/Modelländerungen, können nicht ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Angaben sind somit keine zugesicherten Eigenschaften und stellen eine unverbindliche Liefer- und Leistungsbeschreibung dar. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.Änderungen der technischen und optischen Ausführung bleiben vorbehalten. Gleiches gilt für die produktionstechnisch bedingte Über-/ oder Unterlieferung. Sind Auftragsbezogen gesonderte Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur für diesen Einzelauftrag. Eine Übertragung auf Folgeaufträge und Anschlussgeschäfte ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ausgeschlossen.

Lieferung und Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen innerhalb der schnellstmöglichen Lieferzeiten. Lieferzeiten/Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Fest vereinbarte Lieferfristen und Fix-Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Haftung für für die rechtzeitige Lieferung durch den Frachtführer kann nicht übernommen werden kann. Durch den Kunden vorgegebene Anlieferungs- und Wareneingangstermine sind für prosino nicht bindend, Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr mit der Verladung und Versendung der zu liefernden Ware geht, spätestens ab Verlassen des Werks, auf den Kunden über.

Die Lieferung durch uns erfolgt immer vorbehaltlich der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und Frachtführer. Tritt eine Lieferverzögerung oder der Lieferausfall durch Verschulden des Lieferanten oder Frachtführers ein, stellt dies kein Verschulden von prosino dar.

Für die Einhaltung der Lieferzeit ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager oder, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet wird, die Meldung der Versandbereitschaft maßgebend. Lieferzeiten verlängern sich um unbestimmte Frist, soweit der Kunde seiner geschuldeten Mitwirkungshandlung nicht nachkommt. Das Risiko für eventuelle Falschlieferungen liegt grundsätzlich beim Kunden, soweit der Auftrag telefonisch oder mündlich erteilt und nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Die Lieferzeit ist jeweils für den Zeitraum unterbrochen, innerhalb dem der Kunde die Prüfung von Veredlungsmustern (Andrucken, Klischees usw.) oder gefertigte Produktionsmuster prüft. Die Unterbrechungsfrist beginnt mit dem Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Korrekturfreigabe. Lieferverzögerungen die durch Änderungswünsche des Kunden nach Auftragsbestätigung eintreten liegen im Verschulden des Kunden. Ursprünglich vereinbarte Lieferfristen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Ein Verzug für Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen bei Auftragserteilung ohne verbindliche Liefer- bzw. Leistungstermine, tritt erst nach schriftlicher Anmahnung durch den Kunden und der Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren erfolglosem Ablauf ein. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen maßgebend.

Für Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder ähnlichen, wie z. B. Naturkatastrophen, kriegerische oder politische Auseinandersetzungen, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, etc., insbesondere auch dann, wenn diese bei unseren Unterauftragnehmern (Lieferanten/Produzenten) liegen, ist ein Verschulden bei prosino ausgeschlossen. Für diese Fälle verlängert sich die Lieferzeit für den Zeitraum um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch bis zu sechs Monaten. Nach Fristablauf sind beide Parteien berechtigt, vom erteilten Auftrag zurückzutreten. Soweit durch prosino, insbesondere bei Importaufträgen, vorab auftragsbezogen bereits geleistete Zahlungen nicht mehr eigefordert werden können, ist der Kunde bei Vertragsrücktritt zum Ausgleich verpflichtet.Teillieferungen sind zulässig und können durch prosino in Rechnung gestellt werden.

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Falls der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, nehmen wir die Versendung auf dem unserem Ermessen nach besten Weg vor. Werden vom Käufer keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung wegen Transportschaden gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.>

Warenrücknahme

Für bestellte und gelieferte Waren besteht kein Rückgaberecht. Soweit dies ausdrücklich anders vereinbart wurde, werden gelieferte Waren nur in einwandfreiem, ungebrauchten Zustand und original Verpackt, zurück genommen. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Kunde.

Eigentumsvorbehalt

Leistungen und Warenlieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu verwahren und für deren Sicherung zu sorgen.Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt. Durch prosino gelieferte Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Soweit eine Weiterveräußerung erfolgt, sind automatisch die daraus resultierenden Forderungen und Zahlungseingänge, bis zur Höhe aller aus dem zu Grunde liegenden Geschäft entstandenen Ansprüche, an prosino abgetreten, ohne dass hiervon der der Leistungserbringung zugrunde liegende Vertragsabschluss berührt wird. Ein automatisches Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde haftet für sämtliche, mit der ursprünglichen Lieferung der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verbundenen Ansprüche. Gleiches gilt auch für die entstehenden Kosten und Aufwendungen die mit einer Betreibung aus vorgenannter Forderungsabtretung entstehen.

Das Recht zur Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung oder Verwertung der Vorbehaltsware, erlischt bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit prosino vorliegt und/oder kein Zahlungsausgleich in Höhe der geschuldeten Gesamt- oder Restforderung erfolgt.

Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware vor dem Zugriff Dritter zu sichern und prosino unverzüglich über ein Zugriffsbegehren Dritter zu informieren und alle zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet zudem für alle entstehenden Kosten und Aufwendungen, die mit die Abwehr des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen.

Wir sind berechtigt unsere gelieferten Waren in Besitz zu nehmen ohne dass der der Leistungserbringung oder Warenlieferung zugrunde liegende Vertragsabschluss hiervon berührt wird. Ein automatisches Rücktrittsrecht des Kunden ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde hat sodann die Kosten der Rücknahme zu tragen. Die zurückgenommene Vorbehaltsware kann durch prosino nach eigenem Ermessen verwertet werden. Sodann erzielte Verwertungserlöse sind unter Abzug der hierfür entstandenen Kosten und Aufwendungen mit den Ursprungsverbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen.

Preise

Unsere Preisangaben verstehen sich rein netto, und gem. den in der Auftragsbestätigung vermerkten Lieferkonditionen. Unsere Preise berechnen wir, soweit keine andere Währung vereinbart ist, in Euro. Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferzeitpunkt geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer.Für unsere Angebote gelten die zum Angebotsdatum aktuellen Tages-/Bezugspreisen. Die Preise können jedoch schwankenden Rohstoffpreisen und Währungskursen unterliegen. Außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Preissteigerungen, insbesondere bei Importproduktionen berechtigen zur Weitergabe der Preiserhöhung an den Kunden.

Zahlungsbedingungen/Verzug

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungskonditionen gelten ausschließlich gemäß den Festlegungen unserer Auftragsbestätigung bzw. sonstiger schriftlicher Vereinbarungen. Skontoabzüge gelten, soweit vereinbart, ausschließlich auf den reinen Warennettowert. Skontoabzüge sind nur innerhalb der vereinbarten Skontofrist zulässig.

Nach Ablauf der Skontofrist ist Skontoabzug unzulässig. Beanstandungen an unseren Rechnungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Rechnungszugang mitzuteilen. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.

Vorbehalten bleibt eine Leistungserbringung und Lieferung bei Neukunden und Kunden mit zurückliegend verspäteter Zahlweise. In diesen Fällen obliegt uns die Leistungserbringung, nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme, vorzunehmen .Soweit nach erfolgter Auftragserteilung berechtigte Zweifel am Leistungswillen oder an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen, demnach unsere Ansprüche als gefährdet anzusehen sind, berechtigt dies zur umgehenden Einforderung der Zahlungen aus unserer Leistungsberechnung.prosino kann sein Debitorenmanagement, insbesondere einen Forderungseinzug auch auf einen Dritten übertragen. Hierzu zählt auch die Forderungsabtretung im Zuge eines Factorings oder der auftragsbezogenen Projektfinanzierung.

Verlangt der den Auftrag gebende Kunde/Vertragspartner eine Rechnung auf einen neuen Rechnungsempfänger/Dritten auszustellen, so ist dies keine Auftragsänderung. Insbesondere wird hierdurch der urprünglich den Auftrag gebende Kunde/Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht befreit und tritt in die Zahlungsverpflichtungen des Rechnungsempfängers/Dritten ein, der mit Erhalt der Rechnungsstellung seinen Schuldbeitritt erklärt. Ein Rechnungsausgleich durch den neuen Rechnungsempfänger/Dritten erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung für den ursprünglich auftraggebenden Kunden.

Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug kommt automatisch nach Ablauf der in der Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung ausgewiesenen Zahlungsfrist zustande.Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungsausgleichs gilt der Zahlungseingang bzw. die Zahlungsgutschrift auf einem unserer Bankkonten. Für einen Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen über Verzugszinsen. Mahnungen führen zur Berechnung einer Mahngebühr. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.Unzulässig ist der Zurückbehalt einer Zahlung, insgesamt oder von Teilen hiervon, soweit sich diese nicht aus Gegenforderung aus demselben Vertrags-/Auftragsverhältnis begründen. Grundsätzlich sind etwaige Aufrechnungen nur mit rechtskräftig titulierten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig. Unzulässig ist ebenso die Zurückbehaltung und Leistungsverweigerung.

 

Warenveredelung, Korrekturfreigabe und Werkzeuge

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Anbringung der gewünschten Warenveredelung/Firmenwerbung auf dem jeweiligen Artikel ohne vorherige Korrektur durch den Kunden freigegeben sofern keine ausdrückliche Korrekturfreigabe vereinbart war. Andernfalls gilt die angebotene Art und Weise der Warenveredelung mit schriftlicher Korrekturfreigabe durch den Kunden als vereinbart. Änderungswünsche und sonstige Vorgaben zur Warenveredelung bedürfen der schriftlichen Mitteilung und Vereinbarung.Der Kunde ist zur sorgfältigen Prüfung der ihm angebotenen Veredelungsvorschläge verpflichtet. Hierzu an den Kunden überlassene Probe- oder Freigabemuster sind auf Verlangen an prosino zurückzugeben. Soweit nicht anders Vereinbart werden vom Kunden angeforderte Muster in Rechnung gestellt.Mündliche Absprachen zur Veredelung und Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden.Für durch den Kunden zu vertretende Fehler bei übermittelten Veredlungsvorgaben oder erteilten Veredelungsaufträgen ist eine Haftung durch prosino ausgeschlossen.

 

Druck- und Produktionswerkzeuge

Die für die Warenveredelung/Werbeanbringung erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel werden im Kundenauftrag hergestellt und in Rechnung gestellt. Die Aufbewahrung der wieder verwendbaren Werkzeuge (außer Siebe) erfolgt bei prosino oder dessen zur Herstellung und Veredelung Unterauftragnehmer. Die Aufbewahrungszeit beträgt 2 Jahre nach Auftragserteilung.

 

Die für unsere Lieferungen von Sonderproduktionen erstellten Werkzeuge, auch für durch den Auftraggeber geschützte Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge durch den Kunden eine Kostenübernahme im ganzen oder teilweise erfolgt oder diese Kostenanteile kalkulatorisch im Artikelpreis beinhaltet sind.Der Kunde erwirbt durch Auftragserteilung keinen Eigentumsanspruch an den zur Warenveredelung, gleich welcher Art und Weise benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel.

 

Für vom Kunden zur Erfüllung des Veredelungsauftrages überlassene Muster und Vorlagen sowie sonstige Arbeitsmaterialien wird keine Haftung übernommen. Überlassene Muster und Vorlagen sowie sonstige Arbeitsmaterialien sind dem Kunden auf Verlangen zurückzueben. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nach Abschluss des erteilten Auftrags nicht.

 

Qualitäts- und Mengenabweichungen

Technische und handelsübliche Abweichungen bleiben grundsätzlich vorbehalten. Hierzu zählen insbesondere materialbedingte Abweichungen in Farbe und Struktur. Mustervorlagen dienen als Vergleichsexemplar zur Prüfung von Material. Verarbeitung und Desing.Über-/ oder Unterlieferungen, sind Produktionstechnisch nicht auszuschließen. Mengenabweichungen im handelsüblichen Rahmen, bis zu 10% nach oben oder unten, insbesondere bei Veredelungsaufträgen, bleiben vorbehalten.Bei der Herstellung, insbesondere von Kunststoffartikeln und ähnlicher Waren sowie bei Massenproduktionen und Sonderanfertigungen ist technisch bedingt u. U. der Anfall einer geringfügigen Fehlerquote/Ausschussware -bei einem Anteil bis 5% der Gesamtmenge – nicht zu beanstanden. Es ist hierbei unerheblich ob der Mangel in der Verarbeitung oder in der Veredelung begründet ist.

 

Gewährleistung/Mängelhaftung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb 6 Monaten, beginnend mit dem Tag der Auslieferung. Gelieferte Ware ist umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Beschaffenheit hin zu prüfen. Mängel sind sodann unverzüglich bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Soweit versteckten Mängel, die bei Erhalt nicht erkennbar waren, vorliegen, ist der Mangel unverzüglich mit seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Kunden nicht auf, es sei denn, die Mangelhaftigkeit der gesamten Warenlieferung ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt.

 

prosino hat im Falle der Mängelanzeige ein Recht auf umgehende Warenprüfung. Der Kunde hat hierzu die reklamierte Ware teilweise oder im ganzen an prosion zu übersenden. Prosino kann seine Warenprüfung auch direkt beim Kunden bzw. am Standort an dem sich die gelieferte Ware befindet, vornehemnen. Prosino steht der Anspruch auf Erstattung seiner mit der Mängelprüfung verbundenen Kosten und Aufwendungen in dem Fall zu, daßeine Überprüfung der beanstandeten Warenlieferung, kein Mangel festzustellen ist, der auf ein Verschulden durch prosino zurückzuführen oder in sonstiger Art und Weise durch prosino zu vertreten ist, Gewährleistung für erkennbare und von prosino zu vertretende Mängel wird nur bei unverzüglicher bzw. fristgerechter schriftlicher Mängelanzeige, geleistet.

 

prosino steht ausdrücklich das Recht zur Nachlieferung bzw. Nachbesserung zu. Gegenstände, die innerhalb der Gewährleistungsdauer nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, sind nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachzubessern, oder von uns neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages bezüglich der mangelhaften Gegenstände verlangen.Die Gewährleistungspflicht wird aufgehoben, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen an den Liefergegenständen ohne unsere Einwilligung vornehmen oder vorgenommen haben. Eine Haftung durch prosino, ist für solche Mängel, die durch den Kunden selbst verursacht bzw. zu vertreten sind, ausgeschlossen. Zu dem durch den Kunden zu vertretendem Verschulden zählen insbeondere falsche Lagerung, fehlerhafte Handhabung und Inbetriebnahme, Manipulationen, unsachgemäßer Gebrauch und Einsatz sowie die weitere Verarbeitung etc.

 

Haftung, Schadenersatz

Ausgeschlossen von einer Mängelhaftung sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Behandlung etc. zurückzuführen sind. Schadenersatzansprüche aller Art gegen uns, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, wegen Mangelfolgeschäden, wegen Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, Verzug oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, ebenso die Haftung aus Produzentenhaftung, soweit solche Ansprüche nicht gesetzlich geregelt und unabdingbar sind, mit Ausnahme der nachstehend geregelten Fälle, wobei wir insbesondere nicht für Schäden durch unsere gelieferten Gegenstände haften, wenn diese nur infolge natürlichen Verschleißes schadhaft und unbrauchbar geworden sind oder vom Besteller unsachgemäß verwendet werden.